Installateure

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Zusammenarbeit rund um unsere Versorgungsnetze und Messstellen.
Von technischen Informationen bis hin zu unseren Mindestanforderungen: Hier finden Sie auf einen Blick alle nützlichen Downloads zu strom-, gas- und wasserspezifischen Themen.
 

Bei Anfragen zu

  • Wiederinbetriebnahmen
  • Erzeugungsanlagen (ab 25kWp) mit Einspeisemanagement (ESM)
  • Alle nicht direktmessenden Zähleranlagen
  • Sonderveranstaltungen
  • Baustromanschlüsse
  • Doppeltarifzähler

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Installateurbetreuung

Telefon: 
02381 – 274 2522 (Strom)
02381 – 274 2641 (Gas und Wasser)

E-Mail: 
installateurbetreuung@ewv-hamm-netz.de
 

Zähler- und Messstellenbetrieb

Gerne verweisen wir auf die Technischen Mindestanforderungen Strom und Gas der Energie- und Wasserversorgung:

Rückgabe von Zählern

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass demontierte Messeinrichtungen und Gasdruckregelgeräte zwingend innerhalb von 5 Werktagen zum Standort Langewanneweg zurückzubringen sind, da hier für uns weitere kaufmännische Prozesse anhängig sind.

Die Ausgabe und Rückgabe von Zählern erfolgt an folgender Adresse:
 

EWV Hamm

Langewanneweg 89,
59063 Hamm

Die Abholzeiten lauten:
• Montag bis Donnerstag: 07:00 – 09:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
• Freitag: 07:00 – 10:00 Uhr

Ablauf:

Bitte melden Sie sich zur Abholung am Haupteingang – Parkmöglichkeiten stehen auf dem Kundenparkplatz zur Verfügung.


Wichtiger Hinweis:
Reichen Sie den Inbetriebsetzungsantrag vollständig ausgefüllt bitte mindestens zwei Werktage vor Abholung bei uns ein.
 

Installateurbetriebe müssen bei der EWV im Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Installateurausweises.

Folgende Angaben sind auf dem Inbetriebsetzungsantrag zwingend erforderlich:

  • Nennbelastung des Netzanschlusses und der Messstelle
  • Standort der Messeinrichtung (Keller, Hausanschluss Raum, Schrank vor dem Haus)
  • Nennung des Einbaugrunds
  • Bei Reparaturen und Gerätewechseln die Zählernummer
  • Datum der Inbetriebnahme bei Neuanlagen
  • Unterschrift des Auftraggebers
  • Zu versorgendes Objekt bei Mehrfachanlagen
    • (Mit Blickrichtung von außen auf den Haupteingang)
  • Bei Zählerausbauten
    • bisherige Anschlussleistung der demontierten Messstelle
    • Ausbaugrund (Zusammenlegung, Ausbau überflüssig, Energieträger Wechsel)
  • Bei Einbau einer Wärmepumpe ist die neue elektrische Gesamtleistung der Heizungsanlage incl. Zusatzheizungen (Heizstäbe) anzugeben
     

Netzportal der EWV


Mit unserem digitalen Netzportal erledigen Sie Ihre Anliegen einfach, schnell und sicher – jederzeit und überall. Profitieren Sie von transparenten Informationen, direkten Kommunikationswegen und effizienten Prozessen für zum Beispiel die Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung für EEG-Anlagen.

Einloggen, erledigen, fertig:

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