Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Zusammenarbeit rund um unsere Versorgungsnetze und Messstellen.
Von technischen Informationen bis hin zu unseren Mindestanforderungen: Hier finden Sie auf einen Blick alle nützlichen Downloads zu strom-, gas- und wasserspezifischen Themen.

Installateure
Bei Anfragen zu
- Wiederinbetriebnahmen
- Erzeugungsanlagen (ab 25kWp) mit Einspeisemanagement (ESM)
- Alle nicht direktmessenden Zähleranlagen
- Sonderveranstaltungen
- Baustromanschlüsse
- Doppeltarifzähler
Bei Anfragen zu
- Wiederinbetriebnahmen
- Gewerbeanlagen
- Neuanlagen größer 72 KW
- Hausanschluss (technische Hinweise)
Bei Anfragen zu
- Wiederinbetriebnahmen
- Öffentliche Gebäude
- Hausanschluss (technische Hinweise)
Zähler- und Messstellenbetrieb
Gerne verweisen wir auf die Technischen Mindestanforderungen Strom und Gas der Energie- und Wasserversorgung:
Rückgabe von Zählern
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass demontierte Messeinrichtungen und Gasdruckregelgeräte zwingend innerhalb von 5 Werktagen zum Standort Langewanneweg zurückzubringen sind, da hier für uns weitere kaufmännische Prozesse anhängig sind.
Die Ausgabe und Rückgabe von Zählern erfolgt an folgender Adresse:
Ablauf:
Bitte melden Sie sich zur Abholung am Haupteingang – Parkmöglichkeiten stehen auf dem Kundenparkplatz zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Reichen Sie den Inbetriebsetzungsantrag vollständig ausgefüllt bitte mindestens zwei Werktage vor Abholung bei uns ein.
Installateurbetriebe müssen bei der EWV im Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Installateurausweises.
Folgende Angaben sind auf dem Inbetriebsetzungsantrag zwingend erforderlich:
- Nennbelastung des Netzanschlusses und der Messstelle
- Standort der Messeinrichtung (Keller, Hausanschluss Raum, Schrank vor dem Haus)
- Nennung des Einbaugrunds
- Bei Reparaturen und Gerätewechseln die Zählernummer
- Datum der Inbetriebnahme bei Neuanlagen
- Unterschrift des Auftraggebers
- Zu versorgendes Objekt bei Mehrfachanlagen
- (Mit Blickrichtung von außen auf den Haupteingang)
- Bei Zählerausbauten
- bisherige Anschlussleistung der demontierten Messstelle
- Ausbaugrund (Zusammenlegung, Ausbau überflüssig, Energieträger Wechsel)
- Bei Einbau einer Wärmepumpe ist die neue elektrische Gesamtleistung der Heizungsanlage incl. Zusatzheizungen (Heizstäbe) anzugeben
Netzportal der EWV
Mit unserem digitalen Netzportal erledigen Sie Ihre Anliegen einfach, schnell und sicher – jederzeit und überall. Profitieren Sie von transparenten Informationen, direkten Kommunikationswegen und effizienten Prozessen für zum Beispiel die Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung für EEG-Anlagen.
Einloggen, erledigen, fertig:
Zum Netzportal