Kundenanlagen & Mieterstrom in Hamm
Der Ausbau erneuerbarer Energien zählt zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende. Um auch Mieterinnen und Mietern die aktive Beteiligung an der lokalen Energiewende zu ermöglichen, haben sich in der Wohnungswirtschaft mittlerweile verschiedene Stromversorgungsmodelle etabliert. So können beispielsweise Photovoltaikanlagen direkt am Gebäude eingesetzt werden, um unterschiedliche Verbraucher mit Strom zu versorgen – etwa gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure, Wärmepumpen, einzelne Wohnungen sowie Ladeinfrastruktur für Elektroautos und E‑Bikes.
Mieter- und Gebäudestrommodelle verfolgen das Ziel, vor Ort erzeugten Strom möglichst auch direkt vor Ort zu verbrauchen. Das klassische Mieterstrommodell ist bereits seit vielen Jahren bekannt. Neu hinzugekommen ist hingegen die Option eines sogenannten „virtuellen Summenzählers“ innerhalb dieses Modells. Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung wurde zudem ein vollständig neues Konzept eingeführt: die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.
Im Folgenden wird ein Überblick über die verschiedenen Modelle gegeben:
| Mieterstrommodell | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | |
|---|---|---|---|
| mit physischem Summenzähler | mit virtuellem Summenzähler | |
Rechtliche Grundlage | Kundenanlage nach § 3 Nr. 65 EnWG | Kundenanlage nach § 3 Nr. 65 EnWG | § 42b EnWG |
Messtechnik | Unterschiedlich nach Anwendungsfall | iMSys oder RLM | iMSys oder RLM |
Spannungsebene | keine Einschränkung | Niederspannung | keine Einschränkung |
Erzeugungsanlage | PV/BHKW/Wind | PV/BHKW/Wind | PV |
Förderung | Mieterstromzuschlag für den lokal verbrauchten Strom gemäß § 19 Abs. 3 EEG | Mieterstromzuschlag für den lokal verbrauchten Strom gemäß § 19 Abs. 3 EEG | keine Förderung |
Mieterstromzuschlag | Möglich | Möglich | Nein |
Versorgungsmodell | Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler) | Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler) | Jeder Kunde muss einen Lieferanten für eigenen Reststrom wählen |
