Schmuckbild - Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen auf dem Dach

Mieterstrom & gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Kundenanlagen & Mieterstrom in Hamm

Der Ausbau erneuerbarer Energien zählt zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende. Um auch Mieterinnen und Mietern die aktive Beteiligung an der lokalen Energiewende zu ermöglichen, haben sich in der Wohnungswirtschaft mittlerweile verschiedene Stromversorgungsmodelle etabliert. So können beispielsweise Photovoltaikanlagen direkt am Gebäude eingesetzt werden, um unterschiedliche Verbraucher mit Strom zu versorgen – etwa gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure, Wärmepumpen, einzelne Wohnungen sowie Ladeinfrastruktur für Elektroautos und E‑Bikes.

Mieter- und Gebäudestrommodelle verfolgen das Ziel, vor Ort erzeugten Strom möglichst auch direkt vor Ort zu verbrauchen. Das klassische Mieterstrommodell ist bereits seit vielen Jahren bekannt. Neu hinzugekommen ist hingegen die Option eines sogenannten „virtuellen Summenzählers“ innerhalb dieses Modells. Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung wurde zudem ein vollständig neues Konzept eingeführt: die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.

Im Folgenden wird ein Überblick über die verschiedenen Modelle gegeben:

 

Mieterstrommodell

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

 

mit physischem Summenzähler

mit virtuellem Summenzähler

Rechtliche Grundlage

Kundenanlage nach § 3 Nr. 65 EnWG

Kundenanlage nach § 3 Nr. 65 EnWG

§ 42b EnWG

Messtechnik

Unterschiedlich nach Anwendungsfall

iMSys oder RLM

iMSys oder RLM

Spannungsebene

keine Einschränkung

Niederspannung

keine Einschränkung

Erzeugungsanlage

PV/BHKW/Wind

PV/BHKW/Wind

PV

Förderung

Mieterstromzuschlag für den lokal verbrauchten Strom gemäß § 19 Abs. 3 EEG

Mieterstromzuschlag für den lokal verbrauchten Strom gemäß § 19 Abs. 3 EEG

keine Förderung

Mieterstromzuschlag

Möglich

Möglich

Nein

Versorgungsmodell

Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler)

Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler)

Jeder Kunde muss einen Lieferanten für eigenen Reststrom wählen

Mieterstrommodell mit physischem Summenzähler

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Mieterstrommodell mit virtuellem Summenzähler

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

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Für lokal erzeugten Solarstrom kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Mieterstromzuschlag nach dem EEG gewährt werden. Voraussetzungen sind u. a.:

  • Stromerzeugung über eine PV-Anlage am Gebäude
  • Verbrauch im selben Gebäude oder Quartier
  • Keine Nutzung des öffentlichen Netzes für die Lieferung
  • Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister 

Andere Energiequellen wie Wind oder Blockheizkraftwerke sind nicht förderfähig im Sinne des Mieterstromzuschlags.

Für die korrekte Abwicklung ist ein passendes Messkonzept entscheidend.

Mögliche Varianten:

  • Physischer Summenzähler: klare technische Trennung vom Netz
  • Virtueller Summenzähler: digitale Abbildung über intelligente Messsysteme

Die Abrechnung erfolgt über den Summenzähler. Nicht genutzter Solarstrom kann ins Netz eingespeist und vergütet werden.

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wurde ein neues Modell eingeführt, das auch in Hamm zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Hierbei wird der erzeugte Solarstrom anteilig auf die Bewohner eines Gebäudes verteilt, ohne dass ein vollständiger Liefervertrag erforderlich ist.

Wesentliche Merkmale:

  • Nutzung des Stroms innerhalb desselben Gebäudes
  • Verteilung erfolgt rechnerisch (z. B. nach festen Anteilen oder Verbrauch)
  • Jeder Haushalt behält seinen eigenen Stromliefervertrag
  • Kein Anspruch auf Mieterstromzuschlag 

Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

MerkmalMieterstromGemeinschaftliche Gebäudeversorgung
VersorgungVollversorgung durch AnlagenbetreiberTeilversorgung (nur Solarstrom)
Reststromzentral organisiertindividuell durch den Kunden
FörderungMieterstromzuschlag möglichkein Zuschlag
Liefermodellvollständiges Stromproduktreine PV-Stromlieferung
Teilnahmefreiwilligfreiwillig

Sowohl Mieterstrom als auch Gebäudeversorgung basieren auf sogenannten Kundenanlagen.

Eine Kundenanlage ist eine lokale Energieinfrastruktur innerhalb eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes, die über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.

Typische Beispiele in Hamm sind:

  • Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaikanlage
  • Quartierslösungen mit mehreren Gebäuden

Wichtig:

  • Die Versorgung erfolgt durch den Betreiber der Anlage
  • Bewohner haben weiterhin freie Anbieterwahl
  • Eine verpflichtende Teilnahme ist nicht zulässig

Die Anmeldung erfolgt im Rahmen des regulären Prozesses für EEG-Anlagen – in der Regel durch Fachinstallateure.

Entscheidend ist:

  • Ein vollständig ausgearbeitetes Mess- und Abrechnungskonzept
  • Klare Zuordnung der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Nutzer

Nur so kann die Anlage korrekt bilanziert und als Mieterstrommodell anerkannt werden.

Als Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH begleiten wir Eigentümer, Projektentwickler und Wohnungswirtschaft bei der Umsetzung moderner Versorgungskonzepte.

Unser Ziel ist es, lokale Stromerzeugung effizient zu nutzen, die Energiewende in Hamm voranzubringen und gleichzeitig rechtssichere Lösungen zu schaffen.