Schmuckbild - EWV Gelände mit Löschteich

Löschwasserauskunft

Informationen zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Hamm

Im Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zum Löschen bereitsteht. Als Wasserversorger für die Stadt Hamm sind wir dafür verantwortlich, Löschwasser im Rahmen des sogenannten Grundschutzes zur Verfügung zu stellen.

Wir sind für den Grundschutz verantwortlich

Der Grundschutz umfasst den Brandschutz für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH prüft im Zuge des Grundschutzes und auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405, in welchem Umfang Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz und über vorhandene Hydranten entnommen werden kann.

Bauherren oder Planungsbüros können für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes eine kostenfreie Auskunft zum Grundschutz bei uns anfordern.

Senden Sie hierzu Ihre Anfrage unter Angabe der Objektadresse bzw. der Grundstücksbezeichnung per E-Mail an loeschwasserauskunft@ewv-hamm-netz.de. Fügen Sie Ihrer Anfrage unbedingt einen Planausschnitt oder Übersichtsplan der Baumaßnahme bei.
 
Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie folgende Informationen von uns:

  • einen Planausschnitt mit Lage und Nennweite der Trinkwasserleitungen und den dazugehörigen Hydranten
  • eine schriftliche Beurteilung des angefragten Bereiches

In der Beurteilung ist - gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt 405 - die Löschwassermenge aus unserem Trinkwassernetz, die für eine Löschzeit von mindestens zwei Stunden zur Verfügung steht, angegeben. Prüfen Sie die von uns übermittelten Daten unbedingt anhand der aktuellen örtlichen Gegebenheiten. So können beispielsweise Unterflurhydranten nur dann genutzt werden, wenn diese auch direkt zugänglich und nicht durch Mauern oder Bahnschienen vom angefragten Bereich getrennt sind. Kann der erforderliche Löschwasserbedarf nicht vollständig aus dem Trinkwassernetz gedeckt werden, sind von der Stadt Hamm und der Feuerwehr – insbesondere beim Objektschutz – ergänzende Maßnahmen wie Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche oder der Einsatz von Tanklöschfahrzeugen zu prüfen.

Der Objektschutz muss mit dem Bauamt der Stadt Hamm und der Feuerwehr abgestimmt werden

Der Objektschutz geht über den Grundschutz hinaus und gilt für große Objekte und Bauvorhaben mit erhöhtem Brand- und Personenrisiko. Der Objektschutz ist im Zuge der Baugenehmigungsplanung mit dem Bauamt der Stadt Hamm und der Feuerwehr abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass die von uns angebotenen Trinkwasserhausanschlüsse auf Basis des benötigten Trinkwasserbedarfs gemäß EN 1717 / DIN 1988 bemessen werden und orientieren sich nicht am Bedarf des Objektschutzes. Die Bereitstellung von Löschwasser aus unserem Trinkwassernetz kann in diesem Fall nicht über die Leistungskapazität des Trinkwasserbedarfs erfolgen.

Kontakt:

Kontaktaufnahme und Auskunft zum Thema Grundschutz:
loeschwasserauskunft@ewv-hamm-netz.de

Kontaktaufnahme und Auskunft zum Thema Objektschutz:
netzanschluss@ewv-hamm-netz.de