Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasinstallationen
Für den sicheren Betrieb Ihrer Gasanlage sollte die Gasinstallation in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) wird empfohlen, die Leitungsanlage spätestens alle zwölf Jahre durch ein zugelassenes Installationsunternehmen auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit prüfen zu lassen.
Im Rahmen dieser Prüfung müssen unter anderem folgende Punkte kontrolliert werden:
- Sichtprüfung der Gasinstallation
- Überprüfung der Absperr- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktion und Dichtheit
- Messung möglicher Gasleckagen an der Leitungsanlage
- Funktions- und Sicherheitskontrolle angeschlossener Gasgeräte
- Kontrolle der Aufstellbedingungen sowie der Verbrennungs- und Abgasführung aller angeschlossener Geräte
Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und sollten sorgfältig aufbewahrt werden.Im Schadensfall ist dies wichtig um nachweisen zu können, dass die fachgerechten Überprüfungen der Hausgasleitungen durchgeführt wurden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise leistet.
Wichtiger Hinweis
Die regelmäßige Wartung von Gasgeräten sowie die Arbeiten des Schornsteinfegers tragen zur Sicherheit Ihrer Anlage bei. Sie ersetzen jedoch nicht die empfohlene regelmäßige Sichtkontrolle und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasinstallation.