Schmuckbild - Netz - Hochspannungs-Netzmasten mit Leitung

Reservierungsverfahren für Erzeugungs- und Speicheranlagen größer 300kW

Planen Sie eine Erzeugungsanlage oder einen Speicher mit einer Leistung von mehr als 300 kW? Wir unterstützen Sie gerne und prüfen im Rahmen der Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes Ihre Anschlussmöglichkeiten. Hier erfahren Sie zudem, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Einspeisekapazitäten am Netzverknüpfungspunkt zu reservieren. 

Reservierung von Einspeisekapazitäten

Für die Reservierung von Einspeisekapazitäten für genehmigungspflichtige Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 300 kW benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife (gemäß BauGB / BImSchG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Projekte in einem frühen Planungsstadium vorhält. Dies reduziert die „virtuelle“ Netzlast, die im Rahmen der Netzplanung berücksichtigt werden muss. Ohne diesen Nachweis würden Netzkapazitäten blockiert, was für spätere Anschlussanfragen zu ungünstigeren Netzverknüpfungspunkten führen könnte.

Bei der Bewertung der Planungsreife unterscheiden wir nach der jeweiligen Genehmigungspflicht. Je nach Art des Vorhabens kommen unterschiedliche projektbezogene Nachweise infrage. 

Bitte beachten Sie, dass für derartige Anlagen eine verpflichtende Abstimmung mit dem vorgelagerten Netzbetreiber erforderlich ist. In diesen Fällen kann die Anschlussmöglichkeit nicht allein durch die Kapazitäten unseres eigenen Netzes beurteilt werden. Die verfügbaren Einspeisekapazitäten im 110kVNetz des vorgelagerten Netzbetreibers können maßgeblich für die Auswahl und die Realisierbarkeit des Netzverknüpfungspunktes sein. Die Absprache mit dem vorgelagerten Netzbetreiber erfolgt mit Nachweis der Planungsreife Stufe 1. Erst nach Abschluss dieser Abstimmung kann eine verbindliche Aussage zur Anschlussmöglichkeit 

Wenn Sie derzeit noch keinen Nachweis der Planungsreife gemäß der Tabelle Planungsreife vorlegen können, aber dennoch ein Anschlussbegehren einreichen möchten, nutzen Sie dafür bitte in unserem Netz-Portal die Antragsart „Antrag auf dezentrale Einspeisung“

Wir prüfen Ihre Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit. Bei positivem Ergebnis ermitteln wir den für Ihr Vorhaben passenden Netzverknüpfungspunkt – basierend auf einer tagesaktuellen Bewertung. Eine Reservierung von Einspeisekapazität ist jedoch ohne Nachweis der Planungsreife nicht möglich. 

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen zur Planungsreife nachzureichen, um anschließend eine verbindliche Kapazitätsreservierung von uns zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Anfragen mit Planungsreife

Wenn Sie einen Nachweis der Planungsreife gemäß unserer Tabelle Planungsreife vorlegen können und ein Anschlussbegehren für Ihre geplante Erzeugungsanlage stellen möchten, reichen Sie bitte den für Ihr Vorhaben zutreffenden Nachweis gemeinsam mit der Anmeldung ein. Nutzen Sie dafür in unserem Netz-Portal die Antragsart „Antrag auf dezentrale Einspeisung“

Nach Eingang prüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Bei erfolgreicher Prüfung ermitteln wir verfügbare Netzverknüpfungspunkte. Falls mehrere Netzverknüpfungspunkte für Ihr Projekt infrage kommen, müssen Sie sich anschließend auf einen davon festlegen, um eine doppelte Belegung von Netzkapazitäten auszuschließen. 

Die Reservierung wird verbindlich, sobald Sie sowohl den Netzverknüpfungspunkt als auch die Reservierung selbst bestätigen. Sie beginnt in der nachgewiesenen Planungsreifestufe, wie in unserer Tabelle Planungsreife definiert. Ein „Überspringen“ einzelner Planungsstufen ist möglich. 

PlanungsreifeMögliche Nachweise für genehmigungspflichtige Anlagen über 300 kW

1

Positiver Bauvorbescheid
Eingangsbestätigung Beantragung Baugenehmigung
Eingangsbestätigung über Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plans
Eingangsbestätigung über den Vorbescheid oder Beantragung der Genehmigung nach BImschG
Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans
Artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt / liegt vor
Nachweise Flächensicherung (z.B Pachtvorvertrag, Optionsvertrag, LOI, Bestätigung des Eigentümers)

2

Baugenehmigung liegt vor
Satzungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans liegt vor
Vorbescheid gem. BImschG
Genehmigung oder Teilgenehmigung gem. BImschG

3

Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG / KWKG
Errichtungsbeginn
Fertigstellung

Die Reservierung wird um weitere sechs Monate verlängert – beginnend mit dem Ablauf der bisherigen Reservierungsfrist, sofern innerhalb dieser Frist für die Erzeugungsanlage die nächsthöhere Planungsreife erreicht wird. 

Erhält die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG, verlängert sich die Reservierung automatisch bis zum Erlöschen des Zuschlags. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH kann die Reservierung jedoch aufheben, wenn die Voraussetzungen, die zur Verlängerung geführt haben, nachträglich entfallen. 

NAP

Anschlussleistung

 

10 kV

15 kV

MS Netz

170 bis 2.800 kVA

170 bis 4.150 kVA

MS-SS im UW

2.800 bis 10.000 kVA

4.150 bis 15.000 kVA

Größere Anschlussleistungen als in der Tabelle genannt, werden in der Hochspannung angeschlossen. Für Anschlussbegehren dieser Art wenden Sie sich bitte an die Westnetz.