Hinweis zur jährlichen Zählerstandsmitteilung:
Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 EEG sind Sie als Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH „bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten, einschließlich der im Fall einer kaufmännischen Abnahme nach § 11 Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Daten, anlagenscharf zur Verfügung zu stellen.“
Wichtig – Für die Jahresendabrechnung werden unsere Mitarbeiter:innen nicht mit der Zählerablesung beauftragt. Die Übermittlung der Zählerstände liegt in Ihrer Verantwortung als Anlagenbetreiber.
Sollten Sie im OSC noch nicht registriert sein, müssen Sie sich zunächst mit ihrer Vertragskontonummer (beginnend mit 9000XXXX) und Ihrer Zählernummer registrieren.
Nach Abschluss des Registrierungsprozesses geben Sie über das Einspeisevertragskonto (9000XXXX) in der Kachel „Zählerstand“ Ihre abgelesenen Stände mit dem Ablesedatum ein.
Sind Sie bereits im OSC registriert, müssen Sie ggf. Ihre Vertragskontonummer (beginnend mit 9000XXXX) hinzufügen. Anschließend geben Sie über das Einspeisevertragskonto in der Kachel „Zählerstand“ Ihre abgelesenen Stände mit dem Ablesedatum ein.
