Möchten Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Gebäude oder Grundstück installieren, zum Beispiel im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)? Wir unterstützen Sie dabei gerne! Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Inbetriebnahme und Fertigmeldung Ihrer neuen Einspeiseanlage. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage stets unser Portal. So können Sie alles bequem und unkompliziert erledigen.

Anmeldung neue Einspeise-Anlage
Unser Portal für die Anmeldung Ihrer Einspeise-Anlage
Der Prozess gliedert sich in folgende Prozessschritte:
Die Anmeldung einer PV-Anlage kann eigenständig durch den Anlagenbetreiber/ Kunden erfolgen oder durch seinen Anlagenerrichter oder Installateur. Sofern ein Dritter (Errichter bzw. Installateur) die Anmeldung übernimmt, muss eine Vollmacht im Portal hochgeladen werden. Gleiches gilt, wenn der Anlagenbetreiber nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer ist. In diesem Fall muss der Eigentümer dem Anlagenbetreiber eine Vollmacht ausstellen.
Die Vollmachten für abweichenden Anlagenbetreiber bzw. Grundstückeigentümer finden Sie hier:
Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch die EWV Hamm. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage, so dass mit dem Bau der PV-Anlage begonnen werden kann.
Die Einspeisezusage beschränkt sich maximal auf die beantragte kWp-Leistung.
Nach fertiger Installation und Prüfung der Betriebsbereitschaft der Einspeiseanlage erfolgt die Inbetriebnahme über das Netzportal. Dieser Schritt ist ausschließlich den Anlagenerrichtern oder Installateuren vorbehalten. Neben den Anlagenstammdaten wird in diesem Schritt das anzuwendende Messkonzept abgefragt. Die Wahl des Messkonzepts beschränkt sich bei der EWV Hamm auf die allgemein gültigen Messkonzepte der VBEW. Die Darstellung der gültigen Messkonzepte finden Sie hier.
Nachdem der Installateur die Anlage mit oder ohne Zählerwechsel technisch in Betrieb genommen hat, erfolgt die Inbetriebsetzung /Fertigmeldung der Anlage durch den Installateur im Online-Portal der EWV Hamm.
Sofern uns alle relevanten Daten vorliegen und der Installateur den alten Zähler bei uns abgegeben hat (nur bei Inbetriebsetzung mit Zählerwechsel) ist der Prozess erfolgreich abgeschlossen.
Sie erhalten von uns ein Begrüßungsschreiben mit allen relevanten Daten zur Einspeisevergütung gemäß EEG.
Der Zeitplan
Den Zeitplan zur Bearbeitung ihrer Photovoltaikanlage bei der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV Hamm) gemäß § 8 EEG finden Sie hier.
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