Schmuckbild - Außenansicht EWV Standort - Langewanneweg

Messstellenbetreiber

Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV) ist als Verteilnetzbetreiber verantwortlich für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der örtlichen Strom- und Gasnetze. Im Rahmen dieser Aufgabe übernimmt die EWV auch die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die EWV unter anderem für die Installation, den Betrieb und die Wartung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zuständig.

Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Vorgaben zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Messwesen veröffentlicht. In Übereinstimmung mit diesen Vorgaben stellt die EWV nachfolgend die entsprechenden Vertragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Messstellenzugang zur Verfügung.
 

Kontaktdatenblatt Strom und Gas

Unser Kontaktdatenblatt bietet Ihnen eine Übersicht aller wichtigen Ansprechpartner.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Dieser nebenstehende Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.

Messstellenbetriebsvereinbarung zur Abrechnung des Messstellenbetriebsentgeltes

Diese nebenstehende Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten zur Abrechnung des Messstellenbetriebsentgeltes für intelligente Messtechnik.

Marktkommunikationszertifikate

Für neue Zertifikate wenden Sie sich bitte an die E-Mailadresse zertifikate@itemsnet.de
Sofern sich unsere Zertifikate ändern, senden wir Ihnen diese zeitnah zu.
 

Messstellenbetriebsgebühren

Die Entgelte der EWV für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMS) ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt. Die Preisblätter werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht.