Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung ist die durch Sie als Anlagenbetreiber vorzunehmende Registrierung Ihrer Einspeiseanlage sowie eines ggf. vorhandenen Speichers im Marktstammdatenregister (MaStR).
Sollten Sie Ihre Anlage nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum, innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme, registrieren, erfolgt gemäß § 23 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) bis zur Durchführung der Registrierung keine Auszahlung der Vergütung an Sie.
Zögern Sie daher nicht und schließen Sie die Registrierung möglichst noch heute unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR ab, sofern dies nicht bereits von Ihnen erledigt wurde.
