Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein Stromversorgungsmodell, das mit dem Solarpaket I eingeführt wurde und seit dem 16. Mai 2024 gilt. Ziel dieses Modells ist es, den in einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude erzeugten Strom anteilig den Nutzerinnen und Nutzern dieses Gebäudes zuzuordnen.

Teilnehmende Letztverbraucher erhalten dabei Strom direkt aus der Gebäudestromanlage. Die Belieferung erfolgt durch den Betreiber der Anlage. Für den zusätzlichen Strombedarf, der nicht durch die PV-Anlage gedeckt werden kann („Reststrom“), schließen die Letztverbraucher jeweils eigenständig einen Stromliefervertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl ab.

Voraussetzungen 

Letztverbraucher können Strom aus einer Gebäudestromanlage nutzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Stromnutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz und innerhalb desselben Gebäudes oder einer zugehörigen Nebenanlage.

  • Der Strom wird unmittelbar aus der Gebäudestromanlage oder nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage bezogen.

  • Sowohl die erzeugten Strommengen als auch die Strombezugsmengen der teilnehmenden Letztverbraucher werden viertelstündlich gemessen (z.B. über intelligente Messsysteme oder registrierende Leistungsmessung).

  • Zwischen dem Letztverbraucher und dem Betreiber der Gebäudestromanlage besteht ein Gebäudestromnutzungsvertrag.

Unterschied zur Mieterstromversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein eigenständiges Versorgungsmodell und ersetzt die bisherigen Mieterstrommodelle nicht.

Im Unterschied zu klassischen Mieterstrommodellen:

  • gibt es keine Übergabemessung,

  • kein sogenanntes Kundennetz,

  • und alle Messstellen, unabhängig von einer Teilnahme an der GGV, bleiben Teil des öffentlichen Stromnetzes.

Zudem besteht bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kein Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wie wird der PV-Strom verteilt?

Die Aufteilung des erzeugten PV-Stroms erfolgt rechnerisch anhand eines zwischen dem Betreiber der Gebäudestromanlage und den teilnehmenden Letztverbrauchern vereinbarten Aufteilungsschlüssels (statisch oder dynamisch).

Dieser Aufteilungsschlüssel wird dem zuständigen Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber mitgeteilt. Liegt keine Information vor, erfolgt die Verteilung zu gleichen Teilen auf alle teilnehmenden Letztverbraucher. 

Strommengen, die nicht zugeordnet werden können, werden als Überschuss in das Stromnetz eingespeist.

Beispiele für Aufteilungsschlüssel

Statischer (konstanter) Aufteilungsschlüssel

Bei der statischen Verteilung erhält jeder teilnehmende Kunde einen festen prozentualen Anteil der erzeugten PV-Strommenge. Die Summe aller Anteile darf 100 % nicht überschreiten.

Dynamischer (verbrauchsabhängiger) Aufteilungsschlüssel

Bei der dynamischen Verteilung wird der erzeugte PV-Strom viertelstündlich entsprechend dem tatsächlichen Stromverbrauch der teilnehmenden Letztverbraucher aufgeteilt. Jeder Kunde erhält dabei einen Anteil proportional zu seinem Verbrauch am Gesamtverbrauch der Teilnehmer.

 

Wichtig: Verantwortlich für die Übermittlung der abrechnungsfähigen Energiemengen ist der zuständige Messstellenbetreiber! Die EWV Hamm arbeitet aktuell an einer prozessualen und IT-gestützten Umsetzung. Zur Umsetzung des Modells ist die Einbindung eines wettbewerblichen MSB erforderlich.