Versorgung im Mieterstrommodell
Die Versorgung der Mieterstromkunden erfolgt durch den Kundenanlagenbetreiber. In der Regel wird hierfür eine dezentrale Erzeugungsanlage eingesetzt, z. B. eine Photovoltaikanlage und/oder ein Blockheizkraftwerk.
Zusätzlich benötigte Strommengen werden zentral am Summenzähler aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Photovoltaikanlagen ein Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.
Mieter, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen möchten, können ihren Energielieferanten frei wählen (sogenannte Drittbelieferung). Wechsel in oder aus dem Mieterstrommodell sind der Energie- und Wasserversorgung Hamm mitzuteilen.
Messstellenbetrieb
Für drittbelieferte Letztverbraucher erfolgt der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Gleiches gilt für Erzeugungsanlagen.
Für Mieterstromkunden liegt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz beim Mieterstrombetreiber. Das typische Messkonzept sieht wie folgt aus:

Schematisches Messkonzept eines Mieterstrommodells mit physischem Summenzähler
Mess- und Abrechnungskonzept
Im Mieterstrommodell mit physischem Summenzähler wird die aus dem öffentlichen Netz bezogene Energiemenge am Summenzähler erfasst. Von dieser Energiemenge wird der Verbrauch der drittbelieferten Letztverbraucher abgezogen. Das Ergebnis entspricht der dem Mieterstrommodell zuzuordnenden Reststrommenge und kann rechnerisch nicht negativ sein.
Für Erzeugungsmengen, die nicht von den Mieterstromkunden verbraucht werden, erfolgt die Vergütung durch den Netzbetreiber gemäß EEG und KWKG am Summenzähler Z1L.
Drittbelieferte Kunden werden separat über ihren Lieferanten abgerechnet.