Hausanschluss Fernwärme

An dieser Stelle stellen wir Ihnen sämtliche technischen Hinweise zum Hausanschluss Fernwärme zur Verfügung.

Der Hausanschluss umfasst mindestens:

  • Hausanschlussleitung
  • Hauseinführung
  • Hauptabsperreinrichtung (HAE)

Diese Elemente bilden die Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Kundenanlage.

Hausanschlussleitungen sind:

  • möglichst geradlinig zu führen,
  • rechtwinklig einzuleiten,
  • und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung bis zum Gebäude zu verlegen.
  • Bei der Fernwärme ist die Schachtung als auch Verlegung von Leerrohren vom Fremdunternehmer nicht gestattet. 

Dies dient der Betriebssicherheit, einer klaren Trassenführung sowie der Minimierung von Beschädigungsrisiken.

Die Hauseinführung beschreibt die Übergangsleitung von der Hausanschlussleitung ins Haus. Die Hauseinführung besteht in der Fernwärme aus dem Hausanschlussbogen und der entsprechenden Gebäudeabdichtung. 

Für Gebäude mit einem Keller wird  

Die nachfolgende Skizze gibt Aufschluss über Abstandmaße, die der Hausanschlussbogen für Gebäude ohne Keller einhalten muss:

 

Die Montage der Messeinrichtungen erfolgt im Rahmen der Inbetriebnahme der Kundenanlage. 

Die Arbeiten dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden. 

Die Wärmeübergabestation, auch Kompaktstation genannt, ist die zentrale Anlage, in der die Fernwärme aus dem Versorgungsnetz in das gebäudeinterne Wärmeverteilsystem übertragen wird. Sie stellt in der Regel den größten Investitionsanteil bei einem Fernwärmeanschluss dar.

Die Bezirksregierung Arnsberg fördert die Installation einer neuen Wärmeübergabestation. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein wesentlicher Anteil der gelieferten Fernwärme aus erneuerbaren Energien stammt oder zu mindestens 65 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird. Dies ist in Hamm der Fall.

Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Förderhöhe sowie zum Ablauf des Antragsverfahrens erhalten Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.