Hausanschluss Gas

An dieser Stelle stellen wir Ihnen sämtliche technischen Hinweise zum Hausanschluss Gas zur Verfügung.

Hausanschluss für Gas

Der Gas-Hausanschluss verbindet die Versorgungsleitung des öffentlichen Netzes mit der Hausinstallation. Er endet jeweils an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gebäudes.

Der Hausanschluss umfasst mindestens:

  • Hausanschlussleitung
  • Hauseinführung
  • Hauptabsperreinrichtung (HAE)

Diese Elemente bilden die Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Kundenanlage.

Hausanschlussleitungen sind:

  • möglichst geradlinig zu führen,
  • rechtwinklig einzuleiten,
  • und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung bis zum Gebäude zu verlegen.

Dies dient der Betriebssicherheit, einer klaren Trassenführung sowie der Minimierung von Beschädigungsrisiken.

Die Montage der Mess‑ und Regeleinrichtungen erfolgt im Rahmen der Inbetriebnahme der Kundenanlage:

  • durch das verantwortliche Installationsunternehmen (VIU)
  • ab Zählergröße G 10 durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH

Die Arbeiten dürfen ausschließlich von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.

(exemplarische Darstellung)

Hausanschlussleitung

Seit Dezember 2002 werden in Gas-Hausanschlussleitungen automatisch Gasströmungswächter (GS) eingebaut.

Diese dienen der Sicherheit und sollen Schäden verhindern, die z. B. bei Baggerschäden oder anderen Leitungsbeschädigungen auftreten können. Die Gas-Hausanschlüsse, in denen ein solcher GS eingebaut ist, sind im Bereich der Gebäudeeinführung mit einem kleinen Hinweisschild gekennzeichnet.

Das Schild kann je nach Hersteller unterschiedlich aussehen.

Im Störfall steigt die Gasströmung rapide an viel stärker, als Geräte im Haus entnehmen könnten. Der GS erkennt diesen überhöhten Volumenstrom. Ein mechanisches Element wird ausgelöst und schließt die Leitung automatisch. Daher ist die Hauptabsperreinrichtung ist grundsätzlich langsam zu öffnen, um ein unplanmäßiges Schließen des GS zu verhindern. Die eingesetzten GS sind mit einer Überströmöffnung zum selbsttätigen Wiederöffnen eines geschlossenen GS ausgestattet. Die Zeiten für den vollständigen Druckausgleich liegen je nach Netzdruck, Länge der Hausanschlussleitung und der Rohrdimension in der Regel zwischen 3 und 20 Minuten.

Gas-Druckregelgeräte

In Nieder- (≤ 100 mbar) und Mitteldrucknetzen (100–≤ 1000 mbar) werden bei Neuanlagen oder beim Austausch standardmäßig Hausdruckregelgeräte mit Gasmangelsicherung (GMS) eingesetzt.

Nach dem Öffnen der Hauptabsperreinrichtung (HAE) öffnet die GMS automatisch, sobald in der nachgeschalteten Anlage ein Druckanstieg über 10 mbar erreicht wird.

Die Dauer des Druckaufbaus hängt vom Anlagenvolumen ab – beispielsweise benötigt ein Leitungsvolumen von 5 Litern etwa 50 Sekunden. Anschließend geht das Regelgerät in den normalen Arbeitsbetrieb über.

Regelgeräte ohne Gasmangelsicherung sind mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung (SAV) ausgestattet. Diese schützt die Anlage bei:

  • unzulässigem Druckanstieg
  • unzulässigem Druckabfall

Für die Inbetriebnahme muss – je nach Gerät – nach Öffnen der HAE die Ventilstange des Sicherheitsabsperrventils manuell eingerastet werden.

Bei speziellen Geräten informiert die Energie und Wasserversorgung Hamm GmbH das verantwortliche Installationsunternehmen (VIU) über die notwendigen Details.

Gas-Druckregelgeräte dürfen nicht in die Belastungsprüfung einbezogen werden.

Wenn für gewerbliche Anwendungen ein Regelgeräte-Ausgangsdruck über 23 mbar erforderlich ist, muss dieser separat beantragt werden.

Dabei gilt:

  • ab ≥ 30 mbar: werksgeprüfte Regelgeräte
  • ab ≥ 50 mbar: erstgeeichte Regelgeräte

Bitte beachten: längere Lieferzeiten und höhere Anschlusskosten sind möglich.

Gasdruckregelgeräte, die nicht den HTB-Anforderungen entsprechen, müssen bei Ausbau oder Anlagenänderung durch ein HTB-konformes Regelgerät ersetzt werden.

HTB-Eigenschaften gemäß DIN 33822 sind auf dem Typenschild gekennzeichnet durch:

  • „t“ bei einstufigen Regelgeräten
  • „zt“ bei zweistufigen Regelgeräten

Diese Alu-Gasdruckregelgeräte und Anschlussstücke müssen grundsätzlich erneuert werden da sie nicht den HTB-Anforderungenentsprechen.

Niederdruckregelgerät

Mitteldruckregelgerät

 

Dichtungen und Einbaunippel für Gas-Druckregelgeräte

Beim Einsatz von Gas-Druckregelgeräten mit hoher thermischer Belastbarkeit (HTB) dürfen ausschließlich Dichtungen nach DIN 30653 verwendet werden.

Diese Dichtungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Die Energie- und Wasserversorgung Hamm stellt die zugelassenen Dichtungen für:

  • Gasmessgeräte
  • Gasdruckregelgeräte
  • weitere Gasregeleinrichtungen

zur Verfügung.

Für die ordnungsgemäße Druckprüfung der Leitungsanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 – Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI) stellt die Energie- und Wasserversorgung Hamm speziell entwickelte Einbaunippel inklusive Verschraubung und Dichtungen bereit.

Diese Einbaunippel sind geeignet für:

  • senkrecht eingebaute Gasdruckregelgeräte
  • Nennweiten bis DN 50

Wichtig: Gasdruckregelgeräte und Gaszähler dürfen nicht in die Druckprüfung einbezogen werden.

Alle Verbindungsstellen, die nicht in die Druckprüfung einbezogen werden (z. B.:

  • Regler-Verschraubungen
  • Zählerverschraubungen
  • Geräteanschlüsse

müssen gemäß TRGI, Arbeitsblatt G 600 auf Dichtheit überprüft werden.

Die Einbaunippel bestehen aus Vollmaterial und geben exakt das Einbaumaß des später eingesetzten Gasdruckregelgeräts vor.

Nach Abschluss der Arbeiten sind die Einbaunippel am Betriebsstandort der Energie- und Wasserversorgung Hamm zurückzugeben.

Bei der Errichtung von Gasinstallationsanlagen ist in unmittelbarer Nähe zum Gas‑Hausanschluss ein zentraler Zählerplatz vorzusehen. Dieser muss sich in leicht zugänglichen Räumen befinden, die den Anforderungen der DIN 18012 (Hausanschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen) entsprechen.

Die Vorgabe gilt sowohl für Neubauten als auch für wesentliche Änderungen an bestehenden Gasinstallationsanlagen.

Der Zähleranschluss soll in Sichthöhe und direkt neben der Gas-Hauseinführung angeordnet werden, sodass er gut erreichbar und sicher ablesbar ist.

In Alt- wie auch in Neuanlagen mit mehreren Gaszählern treten häufig Mängel bei der Zählerplatzkennzeichnung auf. Oft ist nicht eindeutig zu erkennen, welcher Zähler welcher Wohnung oder Nutzungseinheit zugeordnet ist. Dies kann zu Irrtümern, Fehlablesungen oder Vertauschungen führen.

Um solche Fehler zuverlässig zu vermeiden, ist eine eindeutige und dauerhaft erkennbare Zuordnung jedes Zählerplatzes zwingend erforderlich.

Bei Gasinstallationen mit mehreren Zählern sind daher vor dem Einbau der Zähler durch das verantwortliche Installationsunternehmen (VIU) alle Zählerplätze mit dauerhaften, fest montierten Beschriftungsschildern zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss eindeutig, lesbar und dauerhaft ausgeführt sein.

Das verantwortliche Installationsunternehmen (VIU) ist berechtigt, den Ein- und Ausbau der Messeinrichtungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm durchzuführen. Zählergröße und Zählerstandort werden durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm festgelegt. Bei Bedarf informiert die Energie- und Wasserversorgung Hamm das VIU über die spezifischen Anforderungen des Hausanschlusses.

Zählerplätze sind mit verdreh sicheren, für den jeweiligen Leitungswerkstoff zugelassenen Vorrichtungen – z. B. Zähler-Anschlussplatten – herzustellen.

Es wird empfohlen, Gaszähler-Anschlussstücke mit TRGI-konformer Prüföffnung zu verwenden.

In Neuanlagen sowie bei wesentlichen Änderungen der Leitungsanlage im Bereich der Messeinrichtungen sind ausschließlich Einrohrzähler zulässig.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Gasinstallationsanlage stellt das VIU den Gas‑Inbetriebsetzungsauftrag über das Online-Installateur-Portal ein.

Sind alle Voraussetzungen für den Netzanschluss erfüllt, erfolgt die Freigabe des Zählereinbaus bzw. Zählerwechsels durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm. Anschließend wird dem VIU der Gaszähler bereitgestellt.

Der Ein- und Ausbau der Gaszähler hat unter Beachtung der DVGW‑TRGI zu erfolgen.

Vor dem Einbau muss das VIU den Gaszähler auf einwandfreien Zustand prüfen, insbesondere:

  • Unversehrtheit des Zählers
  • Zustand der Dichtungen
  • Sauberkeit und Unversehrtheit der Dichtflächen im Zähler-Anschlussstück

Bei festgestellten Mängeln darf der Gaszähler nicht eingebaut werden.

Beim Ausrichten des Gaszählers dürfen keine Belastungen auf den Zähler wirken.

Eine Zähleranlaufkontrolle ist durchzuführen.

Werden schaumbildende Mittel zur Prüfung der Anschlussverbindung eingesetzt, sind alle Rückstände vollständig zu entfernen, da bestimmte Kunststoffe – z. B. Sichtscheiben vor dem Zählwerk – durch diese Mittel beschädigt werden können.

Ausgebaute Messeinrichtungen und Gasdruckregelgeräte sind unverzüglich an die Energie- und Wasserversorgung Hamm zurückzugeben.

Beim Transport sind die allgemeinen Transportvorschriften, z. B. gemäß GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), einzuhalten.

Gaszählergrößen und Abmessungen – Technische Übersicht

Zählergrößemax. 
Wärmeleistung (kW) 
B (mm) H (mm) T (mm) Anschluss Zähler Anschluss Rohrleitung
G 442 220280160Überwurfmutter 2" Gewinde 1" 
G 670260330230Überwurfmutter 2" Gewinde 1" 
G 1097420440240Überwurfmutter 2 3/4" Gewinde 1 1/2" 
G 16160420440240Überwurfmutter 2 3/4" Gewinde 1 1/2" 
G 25240540460280Flansch (4 Loch) DN 50 Gewinde 2" 
G 40393570460360Flansch DN 80 Flansch DN 80 
G 65605570460360Flansch DN 80 Flansch DN 80 

G 4 – G 6 (Überwurfmutter 2")

• Anschlussstück nach DIN 3376 Teil 2, Form A oder Form B

G 10 – G 16 (Überwurfmutter 2 3/4")

• Anschlussstück nach DIN 3376 Teil 2, Form A oder Form B

G 25 (Flansch, 4 Sechskantschrauben M10)

• Anschlussstück nach DIN 3376 Teil 2, Form C

G 40 – G 65

• Flansch-Anschluss-Stock nach DIN 3376 Teil 2, DN 80

Maßtabelle: Gaszählergröße G 65 bis G 400, PN16, Gehäuse GGG-40