Messstellenbetrieb
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr.
Bedingungen & Verträge
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der EWV.
Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die EWV veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.
Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz
Im Netzgebiet der EWV werden im Rahmen der gesetzlichen Umbauverpflichtung
- ca. 90% der Zähleranlagen auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 10% der Zähleranlagen auf intelligente Messysteme
umgebaut.
Preise für den Messstellenbetrieb
Die Entgelte der EWV für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die EWV Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen. Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.