Strom

Netzanschluss

Netzzugang / Netzentgelte

Momentan liegen in unserem Versorgungsgebiet keine Störungen vor. Mit einer Reduzierung der Einspeiseleistung, im Sinne des Einspeisemanagement (§ 11 EEG) von Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energie und Wasserversorgung Hamm GmbH, ist nach derzeitigem Stand nicht zu rechnen.

Netzengpässe für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien ergeben sich ggf. in folgenden Bereichen:

Netzbereich

  • Bockum-Hövel Bereich Barsen
  • Bockum-Hövel Bereich Hölter

[Stand 01.02.2017]

Vertragswesen

Standardlastprofile (analytisches Verfahren)

Netzstrukturdaten

Netzverluste

Grund- und Ersatzversorgung

Der Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Feststellung zum 01.07.2024 ergab, dass folgendes Unternehmen vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 Grundversorger für den Netzbereich Strom der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH ist:

Stadtwerke Hamm GmbH
Südring 1
59065 Hamm

Erneuerbare Energien

Für die Einspeisung elektrischer Energie in das Versorgungsnetz der EWV Hamm GmbH ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren:

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gemäß:

Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gemäß:

Archiv:

Ladesäulen für E-Fahrzeuge

Redispatch 2.0

Alle Informationen zum Redispatch finden Sie hier.

Steuerbare Verbrauchseinrichtung § 14 a EnWG

Alle Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung finden Sie hier.