Allgemeines

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten, welche den Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Messen: Moderne Messeinrichtung (mME)
Datenübermittlung: Smart Meter Gateway

Moderne Messeinrichtung Intelligentes Messsystem

 

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektronisch erfasst. Er stellt damit die Basiskomponente der neuen Zählertechnik dar und löst den bisherigen Stromzähler ab. Durch Anbindung an ein Smart Meter Gateway kann die Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.

Beispielbild für eine moderne Messeinrichtung

 

Smart Meter Gateway bezeichnet die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems. Durch Anbindung eines Smart Meter Gateways wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.

Intelligente Messsysteme bilden die technische Basis für diverse Anwendungen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz sowie Visualisierung und ermöglichen u.a.:

  • Verbrauchstransparenz
  • zukünftige „Spartenbündelung“, das heißt gleichzeitige Ablesung und Messwertübertragung der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • variable und zeitabhängige Energietarife
  • Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf wetter- und saisonal abhängige dezentrale Erzeugungsanlagen fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage bildet das Messstellenbetriebsgesetz.

Smart Metering ist ein international gebräuchlicher Begriff für das Messen mittels digitaler Messtechnik welche Messdaten verschickt und empfängt. In Deutschland erfüllt das intelligente Messsysteme die Definition eines Smart Meters.

Datenschutz & Datensicherheit

Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen. In der modernen Messeinrichtung wird ein Messwert pro Tag gespeichert. Zum Auslesen der erhobenen Messwerte ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig.

Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.

Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.

Bei den erfassten Daten handelt es sich um zählerspezifische Daten. Die EWV verpflichten sich der Einhaltung an die hohen Ansprüche der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den entsprechenden Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz.

Als kommunales Unternehmen ist es der EWV ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Einbaufälle

Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind bestimmte Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Kunden, welche vom gesetzlich vorgeschriebenen Umbau betroffen sind, werden als „gesetzlicher Pflichteinbaufall“ bezeichnet. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Moderne Messeinrichtungen erhalten bis 2032:

  • alle Verbrauchsanlagen
  • alle Erzeugungszähler

Ein intelligentes Messsystem erhalten:

  • Verpflichtend ab 2017: Verbraucher größer 10.000 kWh pro Jahr
  • Verpflichtend ab 2017: dezentrale Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung größer 7 kW
  • Verpflichtend ab 2020: Verbraucher größer 6.000 kWh pro Jahr
  • Optional ab 2020: Verbraucher kleiner 6.000 kWh pro Jahr und dezentrale Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW

Ja. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend.

Der Umbau auf modernen Messeinrichtungen startete im Herbst 2017. Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungszähler mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Der Messstellenbetreiber der EWV informiert die Kunden mindestens drei Monate vor Umbau auf digitale Zählertechnik schriftlich.

Seit Herbst 2017 können moderne Messeinrichtungen eingebaut werden. Die vollständige Umstellung aller Zähler erfolgt bis zum Jahr 2032.

Nutzen

Darüber gibt es zum heutigen Stand keine tatsächlichen Erfahrungswerte. Allerdings ist laut einer von der Bundesregierung beauftragten Kosten-Nutzen-Analyse das Einsparpotenzial für die verschiedenen Verbrauchsgruppen unterschiedlich hoch. Die Ergebnisse dieser Studie bilden die Grundlage für die von der Bundesregierung festgelegten Messentgelte.

Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von unterschiedlichen, individuellen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Nutzungsverhalten der Letztverbraucher, das Alter und die Energieeffizienzklasse der elektrischen Geräte sowie deren Betriebszeit.

Ein wesentlicher Vorteil ist die hohe Transparenz des Energieverbrauchs aufgrund der Visualisierung der Verbrauchwerte. Durch diese ergeben sich Einsparpotenziale von Strom und Geld. Mit der Kommunikationsanbindung des Zählers sind keine Verbrauchsablesungen vor Ort mehr notwendig.

Kosten

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt.

Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Die Entgelte der EWV für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.
Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die EWV Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Messstellenbetrieb in Hamm

Die EWV trägt die Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung des Stromverteilungsnetzes sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs.

Der EWV ist es sehr wichtig, Kunden frühzeitig und umfassend über die anstehenden Veränderungen zu informieren, da eine offene und ehrliche Information und Kommunikation zum Leitbild des Unternehmens gehören. Falls eine Messeinrichtung vom Umbau auf ein intelligentes Messsystem betroffen ist, informiert die EWV als Messstellenbetreiber den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau.

Der Kunde hat keinerlei Verpflichtung, sich im Vorfeld um den Einbau der neuen Messeinrichtung zu kümmern. Die EVV gehen als verantwortlicher Messstellenbetreiber frühzeitig auf den Kunden zu und informieren Ihn ausführlich.