Erdgasumstellung in Hamm
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH ist Ihr Netzbetreiber vor Ort und für die zuverlässige Versorgung mit Wasser, Strom, Fernwärme und Gas verantwortlich.
Zurzeit versorgen wir Sie in unserem Netzgebiet mit dem sogenanntem „L-Gas“. Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht uns L-Gas in Zukunft jedoch nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen), also auch in Hamm, die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt.
Wer ist für die Erdgasumstellung zuständig?
Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Durchführung der Erdgasumstellung zuständig, in unserer Region also wir, die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihr Erdgas beziehen.
Was passiert bei der Umstellung?
L- und H-Gas unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Alle Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie müssen an die neue Gasart H-Gas angepasst werden, damit sie weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren.
Die Erdgasumstellung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erheben die von uns beauftragten Monteure alle Gasgeräte in unserem Netzgebiet. Dabei werden die relevanten Gerätedaten erfasst (bspw. die CE-Kennzeichnung oder der Gerätetyp). Im Anschluss daran erfolgt die technische Anpassung der Gasgeräte. Sie erhalten also mindestens zwei Besuche unserer Monteure. Zwischen der Erhebung und der Anpassung kann ein Zeitraum von bis zu eineinhalb Jahren liegen.
In rund 10 Prozent der Fälle erfolgt nach der Erhebung bzw. Anpassung eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Wann geht es los?
Die Erhebung beginnt in unserem Netzgebiet voraussichtlich im April 2025. Die Anpassung der Gasgeräte erfolgt ab Oktober 2026. Die Schalttermine, also die Zeitpunkte der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas, sind der 20.04.2027 sowie der 01.06.2027 und der 13.07.2027.
Was müssen Sie tun?
Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir informieren die betroffenen Kunden rechtzeitig schriftlich über alle weiteren Schritte.