Vertragsinstallationsbetriebe
die berechtigt sind,
Fernwärmeinstallationen auszuführen
Alle Betriebe sind berechtigt Fernwärmeinstallationen durchzuführen, soweit der Nachweise der Fachunternehmerbescheinigung Heizungsbau erbracht werden kann.
Weitergehend gelten für alle Installationen die Technischen Anschlussbedingungen, TAB Heißwasser Ausgabe 2010 der Fernwärmeversorgung Hamm GmbH, welche im Internet veröffentlicht sind.